Nur für „unsere“ Patienten
Leider können wir zur Zeit keine neuen Patienten annehmen. Daher richten sich alle Angebote dieser Homepage ausschließlich an uns bekannte Patienten.
Wir führen keine „Warteliste“.
eRezept
Wir haben auf das eRezept umgestellt.
Für Sie bedeutet das:
* Sie benötigen in Ihrer Apotheke Ihre Versichertenkarte (eGK)
* Sie bekommen von uns kein Papier
* Sie müssen in unserer Praxis kein Rezept abholen, es ist schon über Ihre Karte für die Apotheke einlösbar.
ABER:
Nach wie vor stellen wir Rezepte nur unter folgenden Bedingen aus:
* Wir haben Sie in diesem Quartal schon mal persönlich gesehen.
* Sie haben uns Ihre Versichertenkarte vorgelegt.
Wichtig:
* Es ist für uns NICHT ausreichend, wenn z. B. Ihre Nachbarin uns Ihre Versichertenkarte vorbeibringt.
Privatpatienten bekommen bislang kein eRezept. Daran wird angeblich schon gearbeitet, aber uns liegt kein Einführungstermin vor.
Impfungen
Hinweise
Warum impfen?
Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen. Nicht immer absolut vollständig, In den Fällen, wo man trotz einer Impfung erkrankt, ist diese Erkrankung aber immhin oft schwächer/milder.
Gegen was wird geimpft?
Es gibt eine Vielzahl von schweren Erkrankungen, gegen die wirksame Impfstoffe existieren. Dazu gehört unter anderem:
Cholera, Covid-19, Denguefieber, Diphterie, FSME, Gelbfieber, Hepatitis (A/B), Gürtelrose, HPV, Influenza, Japanische Enzephalitis, Masern, Meningokokken, Kinderlähmung, Rotavieren, Röteln, RSV, Tetanus, Tollwut, Windpocken
Die STIKO
Wir halten uns bei einer Impfung in aller Regel an die Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“, kurz STIKO. Je nach Erkrankung gibt die STIKO unterschiedliche Impfempfehlungen aus. Und: Immer wieder werden diese Empfehlungen an die neuesten Erkenntnisse angepasst.
Das Robert-Koch-Institut schreibt über die STIKO:
„Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium, das Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland entwickelt. Dabei orientiert sie sich an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin und berücksichtigt sowohl den individuellen Nutzen für geimpfte Personen als auch den Nutzen für die gesamte Bevölkerung.“
Die häufigsten Impfungen
In unserer Praxis ganz sicher:
- Grippe (Influenza)
- Covid-19
Und seit diesem Jahr neu:
- RSV
Schützt die Impfung völlig vor der Erkrankung?
Das hängt von der Erkankung und dem Impfstoff ab.
Bei manchen Erkrankungen erreicht der Schutz fast die 100%, Bei Grippe ist der Schutz in aller Regel 40% – 60%. Bei Covid-19 ist er meist über 90%.
Und in den Fällen, wo man trotz Impfung erkrankt, ist der Verlauf der Krankheit meist weniger schlimm.
Wen und wann gegen Grippe impfen?
Als optimaler Zeitpunkt wird pauschal die Zeit von Oktober bis Mitte Dezember angesehen, aber auch danach ist eine Impfung noch sinnvoll. Rund um den Jahreswechsel finden viele Familienfeiern oft in geschlossenen Räumen statt, da können sich Viren leichter verbreiten. Deshalb ist eine Impfung mit einem zeitlichen Vorlauf von ca. 2-3 Wochen vor einer Familienfeier oft eine gute Entscheidung.
Geimpft werden:
Alle ab 60
Alle mit erhöhter Gefährung (beruflich, bestimmte chronische Erkrankung)
Wann gegen Covid-19 impfen?
Siehe Grippe-Impfung.
Im Ernst: Die STIKO-Empfehlung ist in weiten Teilen gleich, die Impfwirkung entwickelt sich ebenso recht ähnlich (wenn auch besser als bei Grippe).
Und das Beste: Sie können sich gleichzeitig gegen beide Erkrankungen impfen lassen!
Laut STIKO: Keine Impfung, wenn Sie innerhalb eines Jahres schon an Covid-19 erkrankt waren oder bereits geimpft wurden.
Und RSV?
Im Herbst:
Alle ab 75,
Mit bestimmten chronischen Erkrankungen ab 60
Bewohner von Pflegeheimen ab 60
Angaben hier nur grob...
Alle Angaben hier stellen den medizinischen Sachverhalt vereinfacht und grob dar. Die medizinische Entscheidung über eine Impfung trifft grundsätzlich immer eine unserer Ärztinnen. Die für uns wichtige STIKO-Empfehlung finden Sie leicht, wenn Sie im Internet z. B. nach „STIKO-Empfehlung Influenza“ suchen.
Impfpass und Impfung
Bitte bringen Sie bei jedem Termin Ihren Impfpass mit! Gerne können Sie uns vorab Ihre bereits erfolgten Impfungen z. B. als Foto oder eingescannt per Email an info (at) dr-allef.de senden.
Termine Online:
Bitte beachten Sie bei Ihrem Termin:
Beide Ärztinnen, Frau Dr. Allef und Frau El-Salhani arbeiten in der Sprechstunde. Welche Ärztin Ihren Termin wahrnimmt, legt die Praxis fest.
In unseren Praxisräumen achten wir auf Abstands- und Hygieneregeln.
Daher gilt bis auf Weiteres:
Bitte kommen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, insbesondere nicht deutlich zu früh!
Bitte kommen Sie alleine und möglichst ohne Begleitperson.
Von zuhause den Arzttermin wahrnehmen!
Mit unserer Video-Sprechstunde!
Vereinbaren Sie doch mit uns einen Termin in der Video-Sprechstunde! Per Smartphone, Tablet oder Notebook! Sie benötigen keine spezielle Software!
Natürlich hat ein Video-Termin ein paar Einschränkungen: Eine Impfung geht so natürlich nicht. Informationen zu der von uns verwendeten technischen Plattform finden Sie unter “viomedi.de”.
Übrigens ist der ideale Begleiter zu einem Videotermin die „elektronische Ersatzbescheinigung“, kurz eEB, mit deren Hilfe Sie uns den zwingend notwendigen Nachweis Ihrer Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erbringen können. Bitte beachten Sie: aus medizinischen Gründen wollen wir Sie unter Umständen dennoch real in der Praxis sehen. Auch wenn die Technik Ihnen den Besuch bei uns ersparen könnte.
Für technisch Versierte: Die Videosprechstunde arbeitet browserbasiert und funktioniert mit jedem gängigen und aktuellen Browser. Und es gibt im Wesentlichen 2 Gründe, weshalb wir die großen, bekannten Anbieter von Video-Telefonaten für Arzt-Patient-Gespräche nicht nutzen: Zum einen muß sichergestellt sein, dass der Patient den Arzt aufsucht, nie andersherum. Diese Einschränkung ist bei den großen Video-Konferenz-Anbietern nicht vorgesehen. Zum anderen entspricht die Nutzung eines Dienstes eines amerikanischen Konzerns aufgrund der dortigen Rechtssprechung ganz sicher nicht unseren Vorstellungen von Datenschutz. Wir haben uns daher für einen sicheren Anbieter entschieden, welcher unserer Kenntnis uneingeschränkt dem deutschen Recht und der deutschen Justiz unterworfen ist.
Neugierig? Sprechen Sie uns darauf an!
die elektronische Ersatzbescheinigung eEB
elektronsiche Ersatzbescheinigung: Was ist das?
Die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) soll der digitale Ersatz für Ihre Versichertenkarte sein.
Und was kann die elektronische Ersatzbescheinigung?
Die eEB weist uns nach, dass Sie bei einer Krankenkasse versichert sind. Damit können wir Sie -technisch gesehen- erst mal fast genauso behanden, als hätten wir Ihre Karte im Quartal schon hier gehabt.
Meistens bedeutet das, dass wir Ihnen z. B. eRezepte oder eAUs (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) ausstellen können.
Insbesondere, wenn Sie nur telefonisch oder per Videosprechstunde mit uns Kontakt haben, ist die eEB sehr hilfreich, um Ihnen den Weg in die Praxis zu ersparen
Praktisch wollen wir Sie aber auch ohne zwingenden technischen Grund auch mal sehen. Schon alleine, weil per Videosprechstunde oder per Telefon nicht alle Informationen uns ungefiltert erreichen. Und als Ärztinnen brauchen wir das Gesamtbild unserer Patienten.
Und was kann die elektronische Ersatzbescheinigung nicht?
Ein paar Punkte kann die elektronische Versicherungsbescheinigung nicht:
1. den Stammdatenabgleich: Wenn Sie umgezogen sind, können wir Ihre neue Adresse natürlich nicht auf die Karte schreiben, wenn wir diese nicht in unserem Kartenleser haben.
2. Notfalldatensatz schreiben: Ebenso können wir Ihre Notfalldaten, also z. B. Infos über die wichtigsten Medikamente und Allergien nicht auf Ihre Karte schreiben, wenn wir sie nicht haben…
3. WIr kommen mit der eEB nicht an Ihre elektronische Patientenakte. Dazu brauchen wir Ihre Versichertenkarte ganz real. Das ist die vielleicht ärgerlichste Einschränkung.
Und wie bekomme ich die elektronische Ersatzbescheinigung?
Sie beantragen die bei Ihrer Krankenkasse. Wahrscheinlich geht das mit der Handy-App Ihrer Krankenkasse am einfachsten.
Aber eindeutig ist: Sie müssen die eEB beantragen. Wir können das nicht tun.
Und was muß ich dafür tun, dass die Praxis diese Bescheinigung bekommt?
Sie senden die eEB zu uns. Je nach Ihrer Krankenkassen-App geht das per KIM direkt zu uns oder Sie leiten uns die eEB, welche Sie z. B. als Download oder als Brief erhalten, an uns weiter.
Eine App? Brauche ich die für sonst noch was?
Welche Funktionen die App Ihrer Krankenkasse nun genau bietet, wie die sich bedienen lässt, das wissen wir alles nicht.
ABER: Wir wissen, dass die Krankenkassen immer mehr Dienste und Möglichkeiten in ihren Apps ermöglichen, diese weiterentwickeln und letztlich intensiv nutzen und bewerben.
Die Nutzung der Krankenkasen-App kann daher für Sie einiges erleichtern und beschleunigen.
Wir können hier für die vielen Apps der Krankenkassen natürlich keine Empfehlung aussprechen, aber unsere Erfahrungen damit sind durchweg positiv.
Und wie bekomme ich die App fürs Handy?
Wo Sie diese App bekommen, und wie Sie diese einrichten, welche Zugangsdaten Sie benötigen,… Das alles erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wahrscheinlich haben Sie alle diese Informationen bereits per Post bekommen.
In der Regel sind das ganz normale Apps, die Sie aus dem „App-Store“ Ihres Handy-Anbieters herunterladen können.
Mein Handy kann das aber nicht...
Falls Sie kein Handy haben, oder im Umgang damit nicht sicher sind:
Ob Ihre Krankenkasse ausnahmsweise auch eine eEB ausstellt, wenn Sie dort anrufen, wissen wir nicht.
Aber vielleicht kennen Sie ja auch ganz entfernt einen Technik-begeisterten Menschen, der mit Ihrem Handy kleine Zauberstücke machen kann?
Falls nicht, müssen Sie halt in unsere Praxis kommen und Ihre Versichertenkarte real vorlegen. Die eEB kann oft verwendet werden, aber nun mal nicht immer.
Ich brauche jetzt die KIM-Adresse der Praxis? Wozu das denn?
Gegebenenfalls bietet Ihre Handy-App an, dass die Krankenkasse die eEB direkt an uns sendet. Dies geschieht dann per „KIM“. Sie benötigen dann unsere KIM-Adresse.
„KIM“ steht für „Kommunikation Im Medizinwesen“ und ist ähnlich wie Email, aber eben hochgradig abgesichert und für den elektronischen Versand von Patientendaten zugelassen.
KIM-Adressen können nur z. B. Ärzte/Arztpraxen haben, Patienten können keine KIM-Adresse erhalten.
Ohne KIM-Versand kommt die eEB erst mal zu Ihnen, Sie können sie dann zu uns senden, gerne als PDF per Email an unsere bekannte Adresse „info@dr-allef.de“
Und wie lautet die KIM-Adresse der Praxis?
Unsere KIM-Adresse lautet:
B-4019198.KVH@kv.dox.kim.telematik
oder für Ihr Handy hier als QR-Code:
Achtung: Auch wenn Ihr Handy vielleicht die Adresse als Email-Adresse erkennt: Nein, das ist KEINE Email-Adresse. Sie können uns da keine Nachricht hin senden. Ihre Krankenkasse kann diese Adresse für eine KIM-Nachricht verwenden. Das klappt auch regelmäßig sehr gut.
Montag | 8:00 Uhr – 13:00 Uhr | 15:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 Uhr – 13:00 Uhr | 15:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 Uhr – 13:00 Uhr | – |
Donnerstag | 8:00 Uhr – 13:00 Uhr | Kooperative Versorgung* |
Freitag | 8:00 Uhr – 13:00 Uhr | – |
Kooperative Versorgung*:
Am Donnerstag Nachmittag werden wir vertreten durch:
Praxis Dr. Daniela Walenzyk
Louisenstr. 32
Tel.: 22113
und
Praxis Sharareh Kavandi
Schöne Aussicht 4
Tel.: 37402
Natürlich können wir nicht alles. Deshalb leiten wir Sie zur Diagnose oder (Mit-)Behandlung gerne an unsere Facharzt-Kollegen weiter.
Louisenstr. 126
61348 Bad Homburg
Eingang auf der Rückseite des Hauses!
Wie komme ich in die Praxis? Tipps?
Gar nicht:
Als Kenner unserer bequemen Videosprechstunde besuchen Sie uns in Ihrem Wohnzimmer. Kürzer und bequemer kann Ihr Weg kaum werden.
Zu Fuß:
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Die Praxis befindet sich in der Mitte der „Unteren Louisenstraße“, da wo die Louisenstraße keine Fußgängerzone ist, wenig oberhalb der Park-Apotheke. Stadteinwärts schauend: rechte Seite.
Auto:
Da Sie vermutlich keinen Parkplatz ergattern können, können wir Ihnen die Anfahrt mit dem Auto nicht empfehlen.
Wenn Sie einen Parkplatz ergattern konnten, empfehlen wir Ihnen den Parkscheinautomat auch zu benutzen: Es wird offenbar sehr häufig kontrolliert.
Wahrscheinlich ist es am Besten, wenn Sie in eines der Parkhäuser fahren. Oder Sie lassen sich fahren.
Bus:
Sie nehmen die Haltestelle Rathaus oder Europaplatz. Sie haben zwischen beiden Haltestellen die freie Auswahl. Kenner steigen oberhalb der Praxis beim Rathaus aus und beim Rückweg unterhalb der Praxis beim Europaplatz ein. So ist der Weg am leichtesten. Gleich mehrere Linien fahren diese Haltestellen an.
Zug:
Bahnhof Bad Homburg, ab da ca. 10 Minuten Fußweg zur Praxis.